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Syndikus-Steuerberater

Vereinbarkeit der Tätigkeit als Leiter der Steuerabteilung mit der Berufsbezeichnung "Steuerberater"

Bisher konnten in gewerblichen Unternehmen tätige Angestellte nicht gleichzeitig als Steuerberater bestellt sein. Der Gesetzgeber hatte wegen der Gefahr der Interessenkollision zwischen der weisungsfreien Ausübung des Steuerberatermandats und der Weisungsgebundenheit im abhängigen Beschäftigungsverhältnis die Syndikustätigkeit für Steuerberater untersagt. Änderungen in der Wirtschafts- und Arbeitswelt und im gesellschaftlichen und berufsrechtlichen Umfeld der Steuerberater haben dazu geführt, dass eine Anpassung des Berufsrechts für notwendig erachtet wird.
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1. Syndikus-Steuerberatertag

Praxisforum für Kapital- und Personengesellschaften
Neben den vielfältigen Möglichkeiten zu Berufsausübung, die sich mit der Einführung des Syndikus-Steuerberaters eröffnen, ergeben sich auch viele Fragen zu den Rahmenbedingungen.

Welche Tätigkeiten dürfen für den Arbeitgeber ausgeübt werden? Welche Berufshaftpflichtversicherung benötigt der Syndikus-Steuerberater? Welche berufsrechtlichen Grundsätze sind zu beachten? Welche Konsequenzen ergeben sich aus der Bestellung für die Altersvorsorge?
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StBV - Steuerberaterverband Westfalen-Lippe e.V.
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